Hinweisgebersystem

Gesetzliche Vorschriften und interne Regeln einzuhalten, hat bei der SPVGG GREUTHER FÜRTH oberste Priorität. Alle Fans haben deshalb schon seit jeher die Möglichkeit, Vorfälle bei den Fan- und Sicherheitsbeauftragten der Spielvereinigung zu melden. Mit der Bestellung einer externen Ombudsperson bietet die SPVGG GREUTHER FÜRTH außerdem die Möglichkeit, sich mit Hinweisen auf potentielle Verstöße auch dorthin zu wenden. Der Unterschied: Die Einschaltung einer anwaltlichen Ombudsperson schützt die Identität der hinweisgebenden Person auf Grundlage der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht.

Anlaufstelle zur geschützten Abgabe von Hinweisen

Seit dem 16. Juni 2023 steht Prof. Dr. Rainer Cherkeh, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sportrecht, der Spielvereinigung als externe Ombudsperson (zugleich „interne Meldestelle“ nach dem Hinweisgeberschutzgesetz) zur Seite, um vertraulich Hinweise auf diskriminierendes, rassistisches, antisemtisches oder gewaltvolles Verhalten oder auf jegliche andere potenzielle Verstöße gegen Gesetze und Regelungen im Zusammenhang mit den Tätigkeiten der SPVGG GREUTHER FÜRTH entgegenzunehmen.

Prof. Dr. Cherkeh steht haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern (auch ehemaligen), aktiven und ehemaligen Funktionsträgern, Mitgliedern, Geschäfts- und Kooperationspartnern der SPVGG GREUTHER FÜRTH GMBH & CO. KGAA und des Spielvereinigung Greuther Fürth e.V. sowie allen Fans und weiteren außenstehenden Dritten als Ansprechpartner zur Verfügung. An ihn können sich alle Hinweisgeber kostenfrei wenden. Eine Offenlegung der Identität des Hinweisgebers an die SPVGG GREUTHER FÜRTH erfolgt nur dann, wenn die hinweisgebende Person dies wünscht. Ferner wird die Ombudsperson den Namen und die Identität keinem Dritten ohne Zustimmung verfügbar machen, es sei denn, die Offenlegung ist gesetzlich angeordnet. Die Ombudsperson kann auch dann kontaktiert werden, wenn die hinweisgebende Person sich nicht sicher ist, wie ein Sachverhalt zu bewerten ist.

Bei einem Verdacht des Verstoßes gegen die Straftatbestände der Manipulation berufssportlicher Wettbewerbe oder des Sportwettbetrugs ist die Ombudsperson nicht zuständig. In diesen Fällen kann die staatliche "Meldestelle Sportmanipulation" oder die DFL-Ombudsperson kontaktiert werden.

Mit dem Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes (am 02.07.2023) kann ein Hinweis alternativ auch bei einer externen Meldestelle (z.B. bei der externen Meldestelle des Bundes) abgegeben werden. Informationen (einschließlich Kontaktmöglichkeiten) zu dem Meldeverfahren der bei dem Bundesamt für Justiz eingerichteten externen Meldestelle des Bundes sowie zu weiteren Meldesystemen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und des Bundeskartellamtes gibt es hier.

Unsere Ombudsperson

Prof. Dr. Rainer Cherkeh

KERN CHERKEH Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Königstraße 7 
30175 Hannover 
Tel.: +49 511 - 89 76 57 - 0 
Fax.: +49 511 - 89 76 57 - 22 
E-Mail: ombudsperson-sgf@sportrechtskanzlei.de
Web: https://www.kern-cherkeh.de/ 

Informationen und Hinweise können telefonisch, schriftlich per Mail, Brief oder Fax oder persönlich in Präsenz oder per Videokonferenz an die Ombudsperson Prof. Dr. Cherkeh (oder im Verhinderungsfall einer seiner anwaltlichen Kollegen) übermittelt werden.

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